Femelhiebe sind flächige Hiebsmaßnahmen, die den Entwicklungsstand des Einzelbaums nicht würdigen und nach räumlichen Gesichtspunkten erweitert werden, nicht nach der Entwicklung des Einzelbaums. Sie sind daher nicht als naturnahe Forstwirtschaft zu bezeichnen und widersprechen naturgemäßen Vorgehensweisen, wie der Plenterung oder dem weitgehenden Prozessschutz.
Obwohl ein Waldklima in Zeiten der Klimaerwärmung besonders wichtig ist und durch vermehrt auftretende Waldschäden (Sonnenbrand, Baumerkrankungen durch eingeschleppte Pilze etc.) überall Lücken auftreten, die für die Eichenverjüngung genutzt werden können, hängt der konventionelle Forst an der Droge Licht und dem (kahl-‐) flächigen Arbeiten.
Verjüngung ist wichtig um alte, kranke oder hiebsreife Bäumeim Wirtschaftswald durch gesunde standortangepasste zu ersetzen. Im Leipziger Natura 2000-‐Gebiet wird schon sehr viel Holz für Verkehrssicherungsmaßnahmen geopfert, Auwaldbaumarten müssen nicht ersetzt werden und physisch alte Auwaldbäume machen den Wert des Naturschutzgebietes aus und dürfen nicht geschlagen werden. Vieles regelt das immerhin unter europäischem Schutzstehende Ökosystem selbst, ohne menschliche Störung bessser. Noch dazu ist die Baumernte lt. Stadt defizitär. Was also soll es bringen, ohne Not Löcher in das Dach des Waldes zu schlagen?
Die Stieleiche dominiert in natürlichen Auwäldern durch ihr Vermögen, längere Überstauungen, also Sauerstoffarme Bodenverhältnisse lange überstehen zu können. Dieser Konkurrenzvorteil entfällt durch die gestörte Auendynamik, denn selbst die Buche, die Feindin der Eiche hat immer genug Luft im Boden.Die Eiche überlebt die Buche natürlicherweise langfristig, weil sie, wenn sie nicht zwischenzeitlich von Buchen überwachsen und ausgedunkelt wurde, mehr als doppelt so alt werden kann und damit auf Lücken mit gefallenen anderen Baumarten, Lichtverhältnisse für ihren Nachwuchs findet. Allerdings funktioniert das in Leipzig auch dadurch nicht mehr, dass der Eichennachwuchs schon vor dem Erreichen der Verbissstatistik verbissen wird.Daraus ergeben sich klare Hinweise:1.Die Buche und andere auwalduntypischeBaumarten, profitiert von den unnatürlich stabilen Bodenluftverhältnissen und konkurriert die Eiche durch Überschattung aus.Solange es keine wochenlangen Überflutungen im Auwald gibt, muss Eiche, Ulme, (Hainbuche Feldahorn, (Esche)) etc. vor Buche und Co. künstlich gefördertwerden, wenn man den Auwald als Vegetationstyp erhalten will.2.Diese Förderung erreicht man v. a. durch Entnahme, der für echten Auwald überrepräsentierten Buchen(und co.),also einzelnerbedrängender Buchen und der Mischwuchsregulierung zugunsten der Eichen gegen Eschen und Ahornjungwuchs. 3.Für die Eichenverjüngung gibt es genug Lichtam Südrand der Eichenkronen, an den Bestandesrändern und in den Lücken, die die Waldschäden reißen. Zur Eichenverjüngung reicht eine Lücke von einemgut bekronten Altbaum incl. Kollateralschäden auf dem Landeplatz des Baums. Dabei handelt es sich um eine Fläche im 3-‐stelligen qm –Bereich, die durch Seitenschatten geschützt ist, nicht um tausende qm der „Femelkahlschläge“. Außerdem gibt es mit Wegrändern und Ufern lichte Bestandesränder.4.Es ist vorrangig nicht das Licht, dass nämlich immer in Begleitung von Hitze, Trockenheit, Saum-‐und Schlagflora, sowie Neophyten kommt, sondern hauptsächlich der Verbiss,der Eichenverjüngung selten macht. Daher sollte man, anstatt der künstlichen Pflanzung mit Baumschulmaterial mit meist verkrüppelten Wurzeln, Aufschlag, Sämlinge, also naturverjüngte Jungeichen gegen Verbiss schützen. Noch besser wäre es, mit geeigneten Jägern und Hunden von Drückjagdböcken und Hochsitzen aus, die Schalenwildpopulationen stark zu reduzieren.5.Auwaldböden begünstigen die Keimung der Stieleiche. Auch diesen Zweck erfüllt der unnatürlich „trockene“ Waldboden nicht mehr in optimalem Maß.Befahrung durch Forstmaschinen schafft irreversible Bodenschäden. Sie muss vermieden, bzw. auf ein Minimum reduziert werden.7.Sollte eine natürliche Auendynamik, bzw. Vernässungs-‐und Überflutungsphasen wieder herstellbar sein und hergestellt werden, erübrigen sich forstliche Maßnahmen und echter Prozessschutz würde ideale Bedingungen für das Natura 2000-‐Gebiet schaffen.Das sind die wesentlichen Punkte, einfach und klar! Weder Femeln noch „Nichts-‐Tun“!Der Wille des Grünflächenamtes und der konventionellen Forstpartie zum Schutz des Natura 2000 reicht eben alleine nicht aus als Legitimation für schwere Eingriffe. Der Fachliche Sachverstand verbietet es nämlich in Zeiten der Klimaerwärmung stärker aufzulichten und mit Sonnenstrahlung im Bestand zu „zündeln“.Wenn sich eine Forstverwaltung mit wertvollem Auwaldholz finanzieren möchte, wäre das verständlich, aber angesichts der Naturschutzvorgaben nicht legitim, noch dazu, wenn es mehr kostet, als bringt. Es kommt jetzt auf den naturschützerischen Managementplan an. Die Forstwirtschaftsklausel als Freibrief für forstliche Eingriffe wurde gerichtlich in Frage gestellt.Ich erkenne auf der Seiteder Stadtverwaltung Leipzig keine Einsicht und kein Einlenken. Daher erhoffe/erwarte ich ein weiteres Urteil oder eine Anordnung zur Durchsetzung des Bautzner Urteils gegen die konventionelle Forstwirtschaft.17.06.20Martin BertramForstwissenschaftler im nachhaltigen Ressourcenmanagement